Auch Tierärzte und Paketzusteller sind Schlüsselpersonen

07.04.2020 – KiTa-Betreuung: Ministerium erweitert Liste der "systemrelevanten Berufe"

Da sich bestimmte Fragen in den vergangenen Wochen immer wieder im Zusammenhang mit der Betreuung von (Klein-)Kindern in so genannten Notgruppen stellten, hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW ein FAQ-Papier herausgegeben (FAQ=Frequently asked questions = häufig gestellte Fragen). Im Anhang finden Sie das Original-Dokument als pdf; die Neuerungen (Stand: 7.4.2020, 13:30 Uhr) sind darin gelb hinterlegt.

Fragen und Antworten zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen


Zur Vereinheitlichung der Darstellungen der Landesregierung wird darauf hingewie-sen, dass die in diesen FAQ als „Schlüsselpersonen“ benannten Personen, korrekterweise als „Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind“ bezeichnet werden müss-ten. Zur vollständigen Anpassung der FAQ fehlen jedoch derzeit die Kapazitäten. Für eine einheitliche Darstellung wird derzeit auch bei den neuen Fragen und Antworten noch der Begriff „Schlüsselpersonen“ verwendet. Dies soll die Lesbarkeit erleichtern.

 

Fragen zu Begrifflichkeiten von Kindertagesbetreuungsangeboten


Was sind Kindertagesbetreuungsangebote?


Der Begriff ist ein Überbegriff für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegeperso-nen (Tagesmütter und -väter), Großtagespflegestellen und heilpädagogische Einrich-tungen.


Was sind Kindertagespflegestellen?


Kindertagespflegestellen sind Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter und -väter), Großtagespflegestellen und auch Kindertagespflege, die im Haushalt der Eltern erfolgt (sogenannte „Kinderfrauen“).

 


Was ist „Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte)“?


Brückenangebote sind frühpädagogische Angebote für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung, die einen Einstieg in das deutsche Bildungssystem ermöglichen sollen. Brückenprojekte finden als additive Angebote zu den bestehenden Bildungsange-boten von ganz unterschiedlichen Trägern statt und orientieren sich an den kindlichen und familiären Ausgangslagen sowie den Gegebenheiten vor Ort. Diese Angebote hal-ten keine Betreuung für Kinder von Schlüsselpersonen vor.

 

Geltungsbereich des Betretungsverbots


Sind auch Kindertagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern Kinder be-treuen (sogenannte Kinderfrauen) von dem Betreuungsverbot betroffen? Oder können Eltern der Kinder selbst entscheiden, ob diese Betreuung weiterhin stattfindet? (NEUE ANTWORT)

Der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13. März 2020 zum Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen ist u. a. auf der Grundlage des § 33 Nummer 1 und 2 Infektionsschutzgesetz ergangen. Für Kindertagespflegeange-bote bedeutet dies, dass sich der Erlass dem Grunde nach damit nur auf die nach erlaubnispflichtige Kindertagespflege (Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Ab-satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) erstreckt. Auch wenn sich der Wortlaut des Erlasses auf „sämtliche Kindertagespflegestellen“ bezieht, ist die erlaubnisfreie Kindertagespflege im Haushalt der Eltern des Kindes (sogenannte Kinderfrauen) rein rechtlich nicht von der Ermächtigungsgrundlage für das Betretungsverbot umfasst. In-soweit gilt – anders als bislang kommuniziert – dass das Betretungsverbot in der Regel nicht für die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern gilt. Aber: Vor dem Hintergrund des allgemein einzuhaltenden infektionsschutzrechtlichen Gebots der sozialen Distan-zierung sollte eine Betreuung durch Kinderfrauen dennoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern die Betreuung nicht selbst übernehmen können.

Gilt auch für Spielgruppen ein Betretungsverbot für Eltern und Kinder sowie die Regelung zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen?


Ja. Diese Angebote halten allerdings keine Betreuung für Kinder von Schlüsselpersonen vor.


Gilt das Betretungsverbot auch für die Durchführung von Therapieeinheiten für Kinder mit Therapiebedarf, wenn diese üblicherweise im Rahmen der regulären Betreuung erfolgt?


Ja.


Gilt das Betretungsverbot auch für Träger von Kindertageseinrichtungen?


Das Betretungsverbot gilt für Kinder und Eltern, demnach also nicht für Trägervertreter. Allerdings gilt auch hier: Die Vermeidung von Sozialkontakten hat oberste Priorität.

 

 

 

 

Fragen zur Definition von Schlüsselpersonen


Wer ist Schlüsselperson?


Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrecht-erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktio-nen des öffentlichen Lebens dient und sie in ihrem Tätigkeitsbereich unabkömmlich sind. Dazu zählen nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur die folgenden Sektoren:

 

  • Energie: Strom, Gas, Wärme und Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik),
  • Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze;
  • Wasser, Entsorgung: hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung und Entsorgung,
  • Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze;
  • Ernährung, Hygiene:
    • Produktion, Groß- und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik);
  • Informationstechnik und Telekommunikation:
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur
  • Gesundheit:
    • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore, veterinärmedizinische Notfallversorgung
  • Finanz- und Wirtschaftswesen:
    • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers, Personal der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialhilfeträger zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszah-lung des Kurzarbeitergeldes), Personal im Bereich der Sozialversicherungen
  • Sektor Transport und Verkehr:
    • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr, Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs, Personal der Post- und Paketzustelldienste (insbesondere im Zustelldienst)
  • Medien:
    • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation;
  • staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune) Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesens, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben, Finanzverwaltung sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind, Gesetzgebung/Parlament
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe:
    • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen

 

Weitere Informationen zu einzelnen Berufsgruppen finden Sie im Anhang!

Downloads

Möge die Straße Dir entgegeneilen.
Möge der Wind immer in Deinem Rücken sein.
Möge die Sonne warm auf Dein Gesicht scheinen
und der Regen sanft auf Deine Felder fallen.
Und bis wir uns wiedersehen,
halte Gott Dich im Frieden seiner Hand.
Irischer Segenswunsch

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