Nichts und niemanden vergessen. Das Erbe.

„Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung.“ Aristoteles

Sie sind ein wenig nachdenklich geworden? Die gesetzliche Erbfolge funktioniert und sorgt für die nächsten Familienangehörigen. Aber die Frage ist doch, passt diese Regelung zu Ihrer Lebenswirklichkeit? Können Sie damit für alle sorgen, die Ihnen am Herzen liegen oder bleiben nach der gesetzlichen Erbfolge einige ausgeschlossen? Beispielsweise Stief- und Pfl egekinder, die in Ihrem Haus groß geworden sind oder nicht-eheliche Lebenspartner. Freunde und Bekannte, bei denen Sie sich bedanken möchten. Oder Menschen, die Sie betreut oder gepfl egt haben.

Für ein Testament spricht, dass man alle bedenken kann. Verwandte, Bekannte oder Freunde ebenso wie Institutionen, Vereine oder Stiftungen. So kann man sein Vermögen gerecht verteilen und sich langfristig engagieren – auch in Projekten der Evangelischen Landeskirche in Baden und ihrer Diakonie. Durch ein Testament tragen Sie dafür Sorge, dass nichts und niemand vergessen wird.

Unstimmigkeiten vermeiden.

Noch etwas spricht für ein Testament: Menschen, die sich zeitlebens gut verstanden haben, sollen über Ihr Erbe nicht in Streit geraten. Ein klar formulierter letzter Wille kann manche Unstimmigkeiten im Voraus vermeiden.