Die richtigen Worte finden. Mein Testament.

Nehmen Sie sich ein paar Stunden Zeit. Ein Testament bricht man nicht übers Knie und es muss wohl überlegt sein. Auch ein kurzes Gebet kann helfen, die Gedanken und Gefühle zu ordnen.

Horchen Sie in sich hinein! Lassen Sie sich bei Ihrem Testament von positiven Gefühlen leiten. Legen Sie Trauer oder aktuellen Ärger beiseite. Ein Testament ist keine Abrechnung mit der Nachwelt. Ihr Testament ist die Erinnerung, die Sie der Welt hinterlassen. Die Bilanz Ihres Lebens. Das, was von Ihnen bleibt.

Es hilft, wenn man eine Übersicht über sein Vermögen erstellt. Denn im Laufe des Lebens sammelt sich einiges an: vom Sparbuch über Aktien und die Wohnungseinrichtung bis zu Schmuck oder Immobilien.

Überlegen Sie, wer erbberechtigt in Ihrer Familie ist und wen Sie sonst noch bedenken möchten. Wer steht Ihnen besonders nahe und wird von der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt? Welche Projekte und Organisationen möchten Sie mit Ihrem Nachlass unterstützen? Diese sollten Sie mit der vollständigen Anschrift und ggf. mit dem Projekt, das Sie unterstützen möchten, notieren.

Legen Sie fest, wer welchen Teil Ihres Nachlasses erhalten soll. Bestimmen Sie die Höhe und die Aufteilung. Als Erben können Sie selbstverständlich auch eine Organisation einsetzen.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Erben die Erbschaft annehmen, können Sie einen Ersatzerben bestimmen.

Sie können auch einzelne Vermächtnisse festlegen – also was Sie beispielsweise einem sozialen Projekt zukommen lassen möchten. Dabei sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass die Pflichtteile auf jeden Fall an die Pflichtteilsberechtigten ausgezahlt werden müssen.

Denken Sie, dass es vielleicht Schwierigkeiten oder Streitigkeiten unter den Erben geben könnte? Dann sollten Sie ein notarielles Testament errichten und gegebenenfalls einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem/ Ihren Erben, auch wenn es sich um eine gemeinnützige Organisation handelt, bevor Sie ein Testament aufsetzen.

Was gehört nicht in Ihr Testament? Wenn Sie beispielsweise festlegen möchten, wer sich um das Begräbnis kümmern soll oder um die Wohnungsaufl ösung. Denn diese Dinge müssen schon vor einer Testamentseröffnung geklärt werden. Dafür gibt es eine Verfügung anlässlich des Todesfalls.

Jetzt schreiben Sie alles auf. In Ihren Worten und mit den Details, die Ihnen wichtig erscheinen. Klare Formulierungen sind wichtig, damit keine Missverständnisse aufkommen. Denken Sie daran, dass das Testament komplett handschriftlich verfasst sein muss.

Unterschreiben Sie es (beim gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehegatten unterschreiben) und notieren Sie Zeit und Ort.

Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie sich rechtlich beraten lassen.

Ein Testament sollte darüber hinaus regelmäßig aktualisiert werden. Denn es kann sein, dass sich die Vermögens- oder Familienverhältnisse im Lauf der Jahre ändern. Das überarbeitete Testament muss dann mit dem aktuellen Datum versehen werden.


Gut zu wissen.

Wann sollte ich ein Testament aufsetzen?

Je eher, desto besser.

Was passiert, wenn ich keine eigenen Erben habe?

Sie können Ihr Vermögen zum Beispiel Ihrer Kirchengemeinde, einer diakonischen Einrichtung oder einer anderen gemeinnützigen Organisation hinterlassen.

Wobei kann ich die Evangelische Landeskirche und die Diakonie unterstützen?

Es sind lokale, regionale und weltweite Projekte. Von der Förderung von Jugendlichen über die Telefonseelsorge bis zur Wasseraufbereitung in Ghana.

Was ist, wenn ich mein Testament ändern möchte?

Sie können Ihr Testament jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Das eigenhändige Testament können Sie mit einem Ungültigkeitsvermerk, durch ein später von Ihnen geschriebenes Testament außer Kraft setzen oder einfach vernichten. Ein notarielles Testament wird bereits ungültig, wenn Sie es sich vom Notariat aushändigen lassen.

Wie viel Erbschaftssteuer kommt auf meine Erben zu?

Wer erbt muss grundsätzlich Erbschaftssteuer bezahlen. Dabei gibt es Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen: Ehepartner 500.000 Euro und Kinder 400.000 Euro – nur gemeinnützige Organisationen und Institutionen sind davon befreit.

Wie hoch sind die Notariatsund Gerichtskosten?

Die amtliche Hinterlegung des Testaments kostet eine Gebühr. Bei 50.000 Euro Vermögenswert liegt sie bei 33 Euro.

Wann gibt es eine Testamentsvollstreckung?

Wenn Sie einen Testamentsvollstrecker beauftragen möchten, müssen Sie das in Ihrem Testament ausdrücklich anordnen. Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers kann besonders bei größeren Erbengemeinschaften sinnvoll sein. Er kann ausgleichend und vermittelnd tätig werden und so Streitigkeiten vermeiden. Für seine Tätigkeit erhält er eine angemessene Vergütung – die Höhe kann ebenfalls schon im Testament festgelegt werden.

Was geschieht, wenn ein von mir eingesetzter Erbe vor mir stirbt?

Wenn Sie Ihre Kinder per Testament als Erben eingesetzt haben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass Ihre Enkelkinder diese beerben sollen, wenn Ihr Kind nach Errichtung des Testaments vor Ihnen stirbt. Dies gilt nicht bei anderen Personen. Hier empfiehlt es sich, Ersatzerben für den Fall zu bestimmen, dass der Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt.

Wer kümmert sich um die Auflösung meines Haushalts?

Dafür sind in der Regel die Erben verantwortlich. Sie können diese Aufgabe auch anderen vertrauenswürdigen Personen übertragen.

Kann ich bereits heute festlegen, wie ich bestattet werde?

Ja, in einer Verfügung für den Todesfall. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihre Seelsorgerin oder Ihren Seelsorger.