Die Leitung des Kreiskirchenamtes besteht aus der Verwaltungsleiterin oder dem Verwaltungsleiter und der ständigen stellvertretenden Verwaltungsleiterin oder dem ständigen stellvertretenden Verwaltungsleiter.
Sie ist dem Verwaltungsausschuss für die ordnungsgemäße Führung der Verwaltungsgeschäfte verantwortlich.
Die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter und die ständige stellvertretende Verwaltungsleiterin oder der ständige stellvertretende Verwaltungsleiter vertreten sich gegenseitig.
Die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter ist neben der Gesamtleitung grundsätzlich für die Begleitung der kirchlichen Gremien und die Vertretung des Kreiskirchenamtes in der (kirchlichen) Öffentlichkeit zuständig.
Die ständige stellvertretende Verwaltungsleiterin oder der ständige stellvertretende Verwaltungsleiter ist als Amtsleiterin oder Amtsleiter für die Strukturierung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Mitarbeiterführung zuständig.
Möge die Straße Dir entgegeneilen.
Möge der Wind immer in Deinem Rücken sein.
Möge die Sonne warm auf Dein Gesicht scheinen
und der Regen sanft auf Deine Felder fallen.
Und bis wir uns wiedersehen,
halte Gott Dich im Frieden seiner Hand.
Irischer Segenswunsch