Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte). Das gilt auch für die Kindertagesstätten im Evangelischen Kirchenkreis Hattingen-Witten.
Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen! So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können.
Voraussetzung hierfür:
- die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
- die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
- die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.
Hinweise zur kritischen Infrastruktur erfolgen in Kürze.
Die Aufrechterhaltung des allgemeinen Kindertagesbetreuungsbetriebes ist zwingend erforderlich um sicherzustellen, dass ab Montag Eltern weiter in kritischer Infrastruktur wie z.B. der gesundheitlichen Versorgung arbeiten können. Das ermöglicht es diesen Eltern, ihr Kind in die bekannte Einrichtung zu geben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Betreuung auch in Anspruch genommen wird und die kritische Infrastruktur weiter betrieben werden kann.
Die beiden Geschäftsführerinnen des Trägerverbunds für Ev. Kindertageseinrichtungen im Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten, Angelika Arend und Birgit Crone, haben dazu alle Eltern angeschrieben. Der Elternbrief im Wortlaut:
"Liebe Eltern,
auf Anweisung der Landesregierung sind die Schulen und Kitas in NRW bis einschließlich 19.04.20 geschlossen. Das bedeutet für Sie, dass ab Montag Ihre Kinder nicht mehr im Regelbetrieb betreut werden dürfen.
Wenn Sie als Eltern einen besonderen Betreuungsbedarf haben, weil sie bei der Polizei, Feuerwehr, als Ärzt*innen oder Kranken- und Altenpfleger*innen, in Arztpraxen, Laboren und der Justiz arbeiten, sollten Sie Ihren Betreuungsbedarf telefonisch oder per Mail im Kindergarten Ihres Kindes anzeigen.
Wir werden das Verfahren mit der jeweiligen Stadt ab Montag absprechen. Aus Witten wissen wir, dass dort ein Krisenstab ab Montag diese Fälle bearbeiten und vermitteln wird. Ähnliches ist, so denken wir, auch in den anderen Kommunen geplant.
Hier sind wir zu Mithilfe aufgerufen und gern bereit!
Gott schütze und behüte Sie und Ihre Kinder."