In der Nacht hat die Landesregierung ihren Erlass zum Betretungsverbot für alle Kitas in NRW konkretisiert. Die Präzisierung bezieht sich insbesondere auf jene Kinder, die weiter betreut werden dürfen.
Hier gilt:
Die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass es sich bei den Eltern um Schlüsselpersonen handelt, soll bis Mittwoch, den 18.03.2020 vorgelegt werden. Hier will die Landesregierung schnellstmöglich ein Muster zur Verfügung stellen.
Den Wortlaut der Offiziellen Information des Landes NRW zur Umsetzung des Betretungsverbotes von Kitas und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen finden Sie hier:
Möge die Straße Dir entgegeneilen.
Möge der Wind immer in Deinem Rücken sein.
Möge die Sonne warm auf Dein Gesicht scheinen
und der Regen sanft auf Deine Felder fallen.
Und bis wir uns wiedersehen,
halte Gott Dich im Frieden seiner Hand.
Irischer Segenswunsch