So soll es sein. Mein letzter Wille.

Ihr Entschluss steht fest. Sie möchten etwas bewirken und Ihren letzten Willen schriftlich festhalten. Heute und hier soll es sein. Aber jetzt sitzen Sie an Ihrem Schreibtisch und überlegen, wie Sie alles am besten zu Papier bringen können. Sie fragen sich, was man bei einem Testament eigentlich beachten muss? Kann man etwas falsch machen? Keine Sorge: Die formalen Vorgaben sind überschaubar und einfach umzusetzen.

„Ein jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde.“ Prediger 3,1

Das eigenhändige Testament ...

... können Sie jederzeit und an jedem Ort verfassen. Es muss von Anfang bis zum Ende handschriftlich geschrieben sein – bitte lassen Sie computer und andere elektronische Hilfsmittel beiseite. Zusätzlich enthält es zwingend Ihre Unterschrift. Darüber hinaus soll es mit Ort und Datum versehen sein. Ein Testament, das nicht eigenhändig von Ihnen geschrieben und unterschrieben ist, ist nichtig, so dass die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Nach Ihrem Tod muss das eigenhändige Testament ungeöffnet dem Nachlassgericht (Notariat) übergeben werden. Danach werden die Erben benachrichtigt. All das hat der Gesetzgeber zum Schutz Ihres letzten Willens festgelegt. Die Vorgaben sollen verhindern, dass Ihr Testament nachträglich gefälscht werden kann.

Aufbewahrung – Wo ist der richtige Platz?

Das eigenhändige Testament kann zu Hause aufbewahrt werden. Aber sorgen Sie bitte dafür, dass eine vertrauenswürdige Person weiß, wo es zu fi nden ist. Sie können Ihr Testament aber auch beim Notariat oder bei einer Organisation Ihres Vertrauens hinterlegen.

Das notarielle Testament ...

... erstellen Sie mit einem Notar. Gemeinsam schreiben Sie Ihren letzten Willen nieder und bringen das Testament in eine rechtlich einwandfreie Form. Das ist die sicherste Möglichkeit, Ihren Nachlass zu regeln. Beim notariellen Testament fallen Kosten an, die aber vergleichsweise gering sind. Diese sind gesetzlich geregelt und abhängig vom Vermögenswert Ihres Nachlasses. Notarielle Testamente werden grundsätzlich beim Notariat hinterlegt und dadurch nach Ihrem Tod garantiert aufgefunden.

Das notarielle Testament hat noch weitere Vorteile:

Der Notar berät Sie bei der Beurkundung und bescheinigt Ihre Geschäftsfähigkeit, so dass eine Anfechtung nur sehr schwer möglich ist. Außerdem benötigt der Erbe in der Regel keinen Erbschein, was diesem Zeit und Geld erspart. Durch juristisch eindeutige Formulierungen wird oft Streit über die Auslegung eines Testaments vermieden.

Der Erbvertrag

Was unterscheidet einen Erbvertrag von einem Testament? Mit einem Erbvertrag können Sie bereits zu Lebzeiten verbindlich Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen wie beispielsweise eine Pflegevereinbarung festlegen. Als Erben können Sie auch eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung einsetzen. Dabei muss ein Erbvertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien immer notariell beurkundet werden. Anders als beim Testament ist eine einseitige Änderung oder ein Widerruf nur schwer möglich. Der Gesetzgeber schützt damit den Erben. Er soll sich darauf verlassen können, dass er das Zugesicherte tatsächlich erhält.

Das gemeinschaftliche Testament/ Berliner Testament

Sie sind ein Ehepaar und möchten gemeinsam ein Testament aufsetzen. Das ist natürlich möglich: Dafür gelten dann die gleichen Regeln wie für das eigenhändige oder das notarielle Testament. Sie müssen es auf jeden Fall gemeinsam unterschreiben. Am häufigsten entscheiden sich Ehepaare für das sogenannte Berliner Testament. Hier setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Erst nach dem Tod von Mann und Frau erben Dritte, z. B. Kinder, Freunde oder eine soziale Einrichtung. Auch hier empfehlen wir die Unterstützung durch Rechtsanwälte, Notare und/oder Steuerberater.

Das Testament bei Erben mit Behinderung

Mit dem Behindertentestament ermöglicht der Gesetzgeber, vererbtes Vermögen vor dem Zugriff der Sozialhilfeträger zu sichern. So kann einem Menschen mit Behinderung – insbesondere nach dem Tod seiner Eltern – eine hohe Lebensqualität gesichert werden. Die Gestaltung eines Testamentes für Menschen mit Behinderung ist extrem schwierig. Deshalb sollten Sie unbedingt anwaltliche oder notarielle Hilfe in Anspruch nehmen.