Die Interessen der Mitarbeiter/-innen, die gemäß Mitarbeitervertretungsgesetz beim Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienst- und Arbeitsverhältnis stehen oder zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind, werden durch die gewählten Mitglieder der Mitarbeitervertretung gegenüber Ihrem Dienstgeber vertreten. Die Aufgaben der Mitarbeitervertretung sind vergleichbar mit denen von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen und von Betriebsräten in gewerblichen Bereichen. Die Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretung ist das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Ev. Kirche in Deutschland.
Möge die Straße Dir entgegeneilen.
Möge der Wind immer in Deinem Rücken sein.
Möge die Sonne warm auf Dein Gesicht scheinen
und der Regen sanft auf Deine Felder fallen.
Und bis wir uns wiedersehen,
halte Gott Dich im Frieden seiner Hand.
Irischer Segenswunsch