Seit dem 1.1.2023 funktioniert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch bekannt als „gelber Schein“, elektronisch.
Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass seit dem Jahreswechsel 22/23 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr ausgestellt wird. Ihr behandelnder Arzt übermittelt die Daten elektronisch an die Krankenkasse, Sie erhalten nur noch eine Bescheinigung für Ihre Unterlagen.
Aus diesem Grund benötigt Ihr Arbeitgeber somit von Ihnen die Anzeige über Ihre bestehende Erkrankung, sowie die zeitliche Dauer. Bitte melden Sie sich daher immer zuerst telefonisch bei Ihrem Arbeitgeber und teilen dann der Personalabteilung über E-Mail anzeigen oder über das untenstehende Formular Ihre Krankmeldung mit.
Möge die Straße Dir entgegeneilen.
Möge der Wind immer in Deinem Rücken sein.
Möge die Sonne warm auf Dein Gesicht scheinen
und der Regen sanft auf Deine Felder fallen.
Und bis wir uns wiedersehen,
halte Gott Dich im Frieden seiner Hand.
Irischer Segenswunsch