Die Leitung des Kirchenkreises liegt in der Verantwortung der Kreissynode als oberstem Entscheidungsorgan auf kreiskirchlicher Ebene.
Sie wählt den Superintendenten /die Superintendentin. Zusammen mit dem Kreissynodalvorstand (KSV) ist ein Superintendent für die Leitung des Kirchenkreises verantwortlich. Unterstützt werden die Gremien durch die kirchliche Verwaltung, das Kreiskirchenamt.
Möge die Straße Dir entgegeneilen.
Möge der Wind immer in Deinem Rücken sein.
Möge die Sonne warm auf Dein Gesicht scheinen
und der Regen sanft auf Deine Felder fallen.
Und bis wir uns wiedersehen,
halte Gott Dich im Frieden seiner Hand.
Irischer Segenswunsch