Verwaltungsausschuss

Zur Beratung der Kreissynodalvorstände und zur Wahrnehmung von Leitungsaufgaben für das Kreiskirchenamt wird nach der kirchenrechtlichen Vereinbarung ein Verwaltungsausschuss gebildet. Dem Verwaltungsausschuss gehören die Superintendentinnen oder Superintendenten der Kirchenkreise und je zwei von den Kreissynodalvorständen zu berufene Mitglieder, die die Befähigung zum Presbyteramt haben, an.

Der Verwaltungsausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Aufstellung der Geschäftsordnung für das Kreiskirchenamt,
  • Aufstellung des Stellenplans zur Vorlage an die Kreissynodalvorstände und die Kreissynoden,
  • Anstellung und Entlassung sowie alle sonstigen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Mitarbeitenden des Kreiskirchenamtes im Rahmen des von den Kreissynoden genehmigten Stellenplanes und
  • Vorbereitung aller das Kreiskirchenamt betreffenden Beschlüsse, die den Kreissynodalvorständen bzw. den Kreissynoden vorbehalten sind.“

Möge die Straße Dir entgegeneilen.
Möge der Wind immer in Deinem Rücken sein.
Möge die Sonne warm auf Dein Gesicht scheinen
und der Regen sanft auf Deine Felder fallen.
Und bis wir uns wiedersehen,
halte Gott Dich im Frieden seiner Hand.
Irischer Segenswunsch

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